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Aussteller

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
pokerexpo2700.com ein Service der
Spiel- und Pokertisch VermietungsGmbH
Stadionstrasse 36
A-2700 Wr.Neustadt
Tel. +43 (0) 6769-57 57 87 Fax. +43 (0) 6769-57 57 87
pokerexpo2700.com - 2008

1. Anmeldung
Die Anmeldung muss mit den Anmeldeformularen der PokerExpo2700 erfolgen.
Die Zulassung erfolgt mit dem Erhalt der Rechnung.
Mit dieser tritt der Vertrag zwischen dem Aussteller und der
pokerexpo2700.com in Kraft.
Die Messeleitung entscheidet abschliessend über die Zulassung zur Ausstellung.

2. Zahlungskonditionen
50% des Rechnungsbetrags sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag mit
allen Zusatzkosten sind 3 Wochen vor der PokerExpo2700 fällig. Die Zahlungen müssen ohne Abzüge in Euro
auf das angegebene Konto der
pokerexpo2700.com überwiesen werden. Alle Überweisungsspesen
müssen vom Aussteller erstattet werden. Der Standaufbau sowie der Bezug der Ausstellerpässe kann erst nach der
vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Beleg der
Überweisungvorzulegen oder eine Depotgebühr in Bar zu hinterlegen. Die Verrechnung und Bezahlung der
Mehrwertsteuer ist auch für Aussteller aus dem Ausland Pflicht. Ein Formular zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer liegt auf.
Vom Aussteller bestellte Zusatzleistungen sind 14 Tage nach Erhalt der Schlussrechnung zu begleichen.
Im übrigen gilt das österreichische Handelsrecht.

3. Standeinteilung
Die Standeinteilung erfolgt durch die
pokerexpo2700.com.
Aus organisatorischen Gründen können Platzreservationen nur unverbindlich entgegen genommen werden.
Die Pläne können wegen Hallen spezifischen Gegebenheiten ändern.

4. Gemeinschaftsstände
Gemeinschaftsstände sind zulässig, sofern ein Hauptaussteller für alle Belange zuständig ist und für alle
Forderungen der
pokerexpo2700.com haftet. Jeder Unteraussteller wird im Katalog und der Internetseite von
PokerExpo aufgeführt und bezahlt die Pflichtmedienabgabe von Euro. 250.-. Die Gebühr wird dem Unteraussteller direkt in Rechnung
gestellt. Zahlungskonditionen wie bei Hauptaussteller.

5. Rücktritte
Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen und von der
pokerexpo2700.com schriftlich bestätigt werden.
Bei Abmeldungen nach dem 19. September 2008 bleiben 50% der Kosten zu Zahlung fällig.
Nach dem 25. Oktober 2008 ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und es bleiben 100% der Kosten zur
Zahlung fällig. Die
pokerexpo2700.com ist berechtigt, eine sofortige Kündigung des Vertrages auszusprechen, wenn
der Aussteller seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachkommt.
Bei Nichtteilnahme eines Unterausstellers bleibt die Plichtmedienabgabe zur Zahlung fällig.

6. Absagen / Änderungen
Die
pokerexpo2700.com übernimmt keine Haftung für Absagen oder Änderungen welche nicht von der
pokerexpo2700.com beeinflusst werden können. Insbesondere wegen höherer Gewalt oder Anordnungen von Behörden.
Im Fall einer Absage beansprucht die
pokerexpo2700.com 25% des geforderten Betrages. Bei einer Zeitlichen oder
Räumlichen Verschiebung kann die Standgebühr nicht ermässigt werden. Der Aussteller hat das Recht im Falle einer
Verlegung innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

7. Auf- und Abbau
Die Auf- und Abbauzeiten sind in den Technischen Unterlagen festgelegt und müssen unbedingt eingehalten
werden. Für Aussteller mit eigenem Standmaterial: die Abmessungen müssen genau angegeben werden, zur
Abgrenzung von anderen Ständen braucht es in jedem Fall Trennwände, welche gegebenenfalls von der Arena
Nova angemietet werden können. Alle Standbaumaterialien müssen den österreichischen Vorschriften für
Messestände entsprechen, sie müssen z.B. Nur aus schwer entflammbaren Materialien bestehen. Offene Flammen sind nicht
gestattet. Der Aussteller verpflichtet sich alle gesetzlichen, polizeilichen, sicherheitsrelevanten Vorschriften einzuhalten
und sich an die Hallenordnung zu halten.

8. Werbung
Die Werbung ausserhalb des Standes bedarf ausdrücklichen Zustimmung der Messeleitung, unbefugte
Werbung wird auf Kosten des Ausstellers durch die Messeleitung entfernt. Das Verteilen von Werbematerial ist nur im
Bereich des eigenen Standes erlaubt. Die Darbietungen innerhalb eines Standes dürfen die Nachbarstände nicht stören.

9. Stromanschlüsse
Die Stromanschlüsse werden von der
pokerexpo2700.com über die Arena Nova montiert.
Die daran angehängten Verbraucher dürfen nicht stärker sein als angemeldet.
Verteilerkästen der Halle müssen frei bleiben.

10. Sicherheit
Die Aussteller sind während der Auf- und Abbauzeiten, sowie des Messebetriebes für die Beaufsichtigung Ihrer
Stände selber verantwortlich.

11. Aufräumen
Der Aussteller verpflichtet sich Abfall zu vermeiden. Kostenpflichtige Abfallsäcke können bezogen werden.
Nach dem Abbau dürfen keine Materialien liegen gelassen werden. Nicht durch den Aussteller entsorgter Abfall wird
kostenpflichtig entsorgt.

12. Allgemeine Gebote
Austellerausweise sind Personen gebunden.
Essen und Trinken zum sofortigen Verzehr dürfen nicht Verkauft werden.
Der Stand darf erst nach Ausstellungsende geräumt werden. Öffnungszeiten der PokerExpo2700:
Freitag, von 11 - 20 Uhr
Samstag, von 11 - 20 Uhr
Sonntag, von 11 - 20 Uhr

13. Versicherungen und Haftungen
Für Schäden, welche vom Aussteller oder seinem Personal an Sachen oder Personen verursacht werden,
haftet ausschliesslich der Aussteller. Die
pokerexpo2700.com haftet im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen, für Schäden aller Art nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch durch Ihr Personal. Es gelten die Bestimmungen der
Arena Nova. Die Messeleitung empfiehlt allen Ausstellern eine eigene entsprechende Versicherung abzuschliessen.

14. Mängel und Reklamationen
Reklamationen sind sofort der Messeleitung zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Ansprüche, welche
später als 14 Tage nach Messeschluss bei der
pokerexpo2700.com eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.

15. Hausordung
Den Anweisungen der Mitarbeiter des Hallenvermieters und der
pokerexpo2700.com muss entsprochen werden.
Bei Nichtbefolgen der Anweisungen kann der fehlbare Aussteller ohne Kostenersatz von der Ausstellung ausgeschlossen werden.

16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wr.Neustadt Österreich.
Aktualisiert ( Mittwoch, 30. Juli 2008 um 20:27 )
 

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