| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der pokerexpo2700.com ein Service der Spiel- und Pokertisch VermietungsGmbH Stadionstrasse 36 A-2700 Wr.Neustadt Tel. +43 (0) 6769-57 57 87 Fax. +43 (0) 6769-57 57 87 pokerexpo2700.com - 2008 1. Anmeldung Die Anmeldung muss mit den Anmeldeformularen der PokerExpo2700 erfolgen. Die Zulassung erfolgt mit dem Erhalt der Rechnung. Mit dieser tritt der Vertrag zwischen dem Aussteller und der pokerexpo2700.com in Kraft. Die Messeleitung entscheidet abschliessend über die Zulassung zur Ausstellung. 2. Zahlungskonditionen 50% des Rechnungsbetrags sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag mit allen Zusatzkosten sind 3 Wochen vor der PokerExpo2700 fällig. Die Zahlungen müssen ohne Abzüge in Euro auf das angegebene Konto der pokerexpo2700.com überwiesen werden. Alle Überweisungsspesen müssen vom Aussteller erstattet werden. Der Standaufbau sowie der Bezug der Ausstellerpässe kann erst nach der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Beleg der Überweisungvorzulegen oder eine Depotgebühr in Bar zu hinterlegen. Die Verrechnung und Bezahlung der Mehrwertsteuer ist auch für Aussteller aus dem Ausland Pflicht. Ein Formular zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer liegt auf. Vom Aussteller bestellte Zusatzleistungen sind 14 Tage nach Erhalt der Schlussrechnung zu begleichen. Im übrigen gilt das österreichische Handelsrecht. 3. Standeinteilung Die Standeinteilung erfolgt durch die pokerexpo2700.com. Aus organisatorischen Gründen können Platzreservationen nur unverbindlich entgegen genommen werden. Die Pläne können wegen Hallen spezifischen Gegebenheiten ändern. 4. Gemeinschaftsstände Gemeinschaftsstände sind zulässig, sofern ein Hauptaussteller für alle Belange zuständig ist und für alle Forderungen der pokerexpo2700.com haftet. Jeder Unteraussteller wird im Katalog und der Internetseite von PokerExpo aufgeführt und bezahlt die Pflichtmedienabgabe von Euro. 250.-. Die Gebühr wird dem Unteraussteller direkt in Rechnung gestellt. Zahlungskonditionen wie bei Hauptaussteller. 5. Rücktritte Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen und von der pokerexpo2700.com schriftlich bestätigt werden. Bei Abmeldungen nach dem 19. September 2008 bleiben 50% der Kosten zu Zahlung fällig. Nach dem 25. Oktober 2008 ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und es bleiben 100% der Kosten zur Zahlung fällig. Die pokerexpo2700.com ist berechtigt, eine sofortige Kündigung des Vertrages auszusprechen, wenn der Aussteller seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachkommt. Bei Nichtteilnahme eines Unterausstellers bleibt die Plichtmedienabgabe zur Zahlung fällig. 6. Absagen / Änderungen Die pokerexpo2700.com übernimmt keine Haftung für Absagen oder Änderungen welche nicht von der pokerexpo2700.com beeinflusst werden können. Insbesondere wegen höherer Gewalt oder Anordnungen von Behörden. Im Fall einer Absage beansprucht die pokerexpo2700.com 25% des geforderten Betrages. Bei einer Zeitlichen oder Räumlichen Verschiebung kann die Standgebühr nicht ermässigt werden. Der Aussteller hat das Recht im Falle einer Verlegung innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. 7. Auf- und Abbau Die Auf- und Abbauzeiten sind in den Technischen Unterlagen festgelegt und müssen unbedingt eingehalten werden. Für Aussteller mit eigenem Standmaterial: die Abmessungen müssen genau angegeben werden, zur Abgrenzung von anderen Ständen braucht es in jedem Fall Trennwände, welche gegebenenfalls von der Arena Nova angemietet werden können. Alle Standbaumaterialien müssen den österreichischen Vorschriften für Messestände entsprechen, sie müssen z.B. Nur aus schwer entflammbaren Materialien bestehen. Offene Flammen sind nicht gestattet. Der Aussteller verpflichtet sich alle gesetzlichen, polizeilichen, sicherheitsrelevanten Vorschriften einzuhalten und sich an die Hallenordnung zu halten. 8. Werbung Die Werbung ausserhalb des Standes bedarf ausdrücklichen Zustimmung der Messeleitung, unbefugte Werbung wird auf Kosten des Ausstellers durch die Messeleitung entfernt. Das Verteilen von Werbematerial ist nur im Bereich des eigenen Standes erlaubt. Die Darbietungen innerhalb eines Standes dürfen die Nachbarstände nicht stören. 9. Stromanschlüsse Die Stromanschlüsse werden von der pokerexpo2700.com über die Arena Nova montiert. Die daran angehängten Verbraucher dürfen nicht stärker sein als angemeldet. Verteilerkästen der Halle müssen frei bleiben. 10. Sicherheit Die Aussteller sind während der Auf- und Abbauzeiten, sowie des Messebetriebes für die Beaufsichtigung Ihrer Stände selber verantwortlich. 11. Aufräumen Der Aussteller verpflichtet sich Abfall zu vermeiden. Kostenpflichtige Abfallsäcke können bezogen werden. Nach dem Abbau dürfen keine Materialien liegen gelassen werden. Nicht durch den Aussteller entsorgter Abfall wird kostenpflichtig entsorgt. 12. Allgemeine Gebote Austellerausweise sind Personen gebunden. Essen und Trinken zum sofortigen Verzehr dürfen nicht Verkauft werden. Der Stand darf erst nach Ausstellungsende geräumt werden. Öffnungszeiten der PokerExpo2700: Freitag, von 11 - 20 Uhr Samstag, von 11 - 20 Uhr Sonntag, von 11 - 20 Uhr 13. Versicherungen und Haftungen Für Schäden, welche vom Aussteller oder seinem Personal an Sachen oder Personen verursacht werden, haftet ausschliesslich der Aussteller. Die pokerexpo2700.com haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Schäden aller Art nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch durch Ihr Personal. Es gelten die Bestimmungen der Arena Nova. Die Messeleitung empfiehlt allen Ausstellern eine eigene entsprechende Versicherung abzuschliessen. 14. Mängel und Reklamationen Reklamationen sind sofort der Messeleitung zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Ansprüche, welche später als 14 Tage nach Messeschluss bei der pokerexpo2700.com eintreffen, können nicht berücksichtigt werden. 15. Hausordung Den Anweisungen der Mitarbeiter des Hallenvermieters und der pokerexpo2700.com muss entsprochen werden. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen kann der fehlbare Aussteller ohne Kostenersatz von der Ausstellung ausgeschlossen werden. 16. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Wr.Neustadt Österreich. |
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| Aktualisiert ( Mittwoch, 30. Juli 2008 um 20:27 ) |




